Grundsätzlich kann jedes Vereinsmitglied am Königschießen am Schützenfest-Montag teilnehmen. Die Königswürde erringen können nur Herren, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindesten drei Jahren im Kirchspiel Wietmarschen (das ist eine kirchliche Verwaltungsgrenze) wohnen und auch mindestens genauso lange Mitglied im Schützenverein sind. Der König muss eine Schützenkönigin benennen können, die dieses Amt auch übernehmen muss. Weiterhin muss er die Königspflichten übernehmen.

Abwechselnd wird unser Schützenkönig entweder unter den Mitgliedern bis einschließlich zum Alter von 45 Jahren bzw. unter den Mitgliedern über 45 Jahren ausgeschossen. Der beste Schütze aus den Jahrgängen, die in dem jeweiligen Jahr um die Königswürde schießen können, wird unser Schützenkönig. Der beste Schütze aus den Jahrgängen, die in dem Jahr nicht die aktive Königswürde bekommen können, wird „Vizekönig“ für das laufende Jahr. Der Vizekönig muss den König bei schwerwiegenden Verhinderungen in allen Königspflichten vertreten.

Die teilnehmenden Schützinnen ermitteln seit einigen Jahren die „Beste Schützin beim Königschießen“ die mit einem Orden geehrt wird.