Der Schützenkönig muss nach dem Königschießen am Montag mit seiner Schützenkönigin und einem Thron, der mindestens 4 Personen groß sein muss, am Umzug und der nachfolgenden Proklamation im Zelt teilnehmen und am Abend auf dem Königsball ebenfalls mit diesem Thron teilnehmen und die auswärtigen Gäste empfangen.

Das gleiche gilt für das Winterfest im Januar des Folgejahres (bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch die für die Königskette zu spendende Königsplakette zunächst am Königshut befestigt sein) und die Schützenfestveranstaltungen am Freitag und am Sonntag des Folgejahres. Am Montag des Folgejahres muss der alte König mit seiner Königin den neuen König beim Umzug begleiten und an der Proklamation seines Nachfolgers teilnehmen.

Der Schützenkönig muss im Königsjahr weiterhin an der Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag und an der Fronleichnamsprozession mit einer Abordnung (meist aus der Nachbarschaft), die vom Schützenverein bereitgestellte unbrauchbar gemachte Waffen trägt, teilnehmen.