Jedes aktive Mitglied kann an allen öffentlichen Veranstaltungen unseres Vereines teilnehmen. An den Tagen, an denen an unserem Schützenfest Eintritt gezahlt werden muss (z. B. Samstag- und Montagabend), haben alle aktiven Mitglieder freien oder vergünstigten Eintritt. Den gleichen freien oder vergünstigten Eintritt bei ausgewählten Veranstaltungen, haben deren Ehegatten und nicht wieder verheiratete Ehegatten von verstorbenen Vereinsmitgliedern.
