Jedes aktive Mitglied kann an allen öffentlichen Veranstaltungen unseres Vereines teil-nehmen. An den Tagen, an denen an unserem Schützenfest Eintritt gezahlt werden muss (z. B. Samstag- und Montagabend), haben alle aktiven Mitglieder und deren Ehegatten freien Eintritt. Den gleichen freien Eintritt haben nicht wieder verheiratete Ehegatten von verstorbenen Vereinsmitgliedern.