FAQ
Der Schützenfesttermin richtet sich immer nach dem ersten Sonntag im Juli. Um diesen ersten Sonntag im Juli herum findet unser Schützenfest vom Freitag bis Montag statt
Die Mitgliedsanmeldungen für den Schützenverein und auch für die Kosterschützen stehen auf unserer Homepage ganz einfach als Download zur Verfügung ( Hier zur Anmeldung ). Am Ende der Anmeldung steht die Adresse, bei der das Formular immer abgegeben werden kann.
Die Schützenausstattung (Schützenhemd mit Wappen auf der linken Brusttasche, schwarze Hose, Schulterklappen für die Schützenjacke und die Schützenkrawatte) können ganzjährig entweder bei der ModeEcke oder beim Textilhaus Wübben in Wietmarschen gekauft werden.
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, gebrauchte Schützenjacken bei der ModeEcke anzufragen, häufig hängen ein paar Jacken dort im Auftrag zum Verkauf. Einmal im Jahr werden per Sammelbestellung neue Jacken bestellt. Dafür gibt es einen Termin im Jahr (meistens im März), an dem in der ModeEcke Jacken anprobiert und dann bestellt werden können. Der Termin wird natürlich immer rechtzeitig online und in der Wietmarscher Anzeige bekannt gegeben.
Es ist grundsätzlich so, dass alleine der Kommandeur entscheidet, ob und wann die Schützenjacken beim Festumzug ausgezogen werden dürfen. Für diese kleine „Marsch-erleichterung“ gibt es keine Temperaturgrenze o. ä.. Es wird nur ohne Jacke marschiert, wenn der Kommandeur das ausdrücklich vor dem Umzug durchsagt. Ansonsten gehört zu einer vollständigen Schützenuniform immer auch die Schützenjacke!
Anmeldungen werden noch bis zu einer Woche vor dem kommenden Schützenfest von unserem Geschäftsführer entgegen genommen und eingepflegt. Dann seid ihr schon für das kommende Fest Mitglied im Verein und könnt alle daraus resultierenden Vorteile in Anspruch nehmen. Kommt die Anmeldung nach dieser Frist an, zählt die Mitgliedschaft erst für das Schützenfest im nächsten Jahr.
Die Uniform ist komplett mit schwarzen Schuhen, schwarze Socken, einer schwarzen Hose, einem weißen Hemd, unserer Schützenkrawatte und unserer vereinseigenen Schützenjacke.
Grundsätzlich kann jedes Vereinsmitglied am Königschießen am Schützenfest-Montag teilnehmen. Die Königswürde erringen können nur Herren, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, seit mindesten drei Jahren im Kirchspiel Wietmarschen (das ist eine kirchliche Verwaltungsgrenze) wohnen und auch mindestens genauso lange Mitglied im Schützenverein sind. Der König muss eine Schützenkönigin benennen können, die dieses Amt auch übernehmen muss. Weiterhin muss er die Königspflichten übernehmen.
Abwechselnd wird unser Schützenkönig entweder unter den Mitgliedern bis einschließlich zum Alter von 45 Jahren bzw. unter den Mitgliedern über 45 Jahren ausgeschossen. Der beste Schütze aus den Jahrgängen, die in dem jeweiligen Jahr um die Königswürde schießen können, wird unser Schützenkönig. Der beste Schütze aus den Jahrgängen, die in dem Jahr nicht die aktive Königswürde bekommen können, wird „Vizekönig“ für das laufende Jahr. Der Vizekönig muss den König bei schwerwiegenden Verhinderungen in allen Königspflichten vertreten.
Die teilnehmenden Schützinnen ermitteln seit einigen Jahren die „Beste Schützin beim Königschießen“ die mit einem Orden geehrt wird.
Jedes aktive Mitglied kann an allen öffentlichen Veranstaltungen unseres Vereines teil-nehmen. An den Tagen, an denen an unserem Schützenfest Eintritt gezahlt werden muss (z. B. Samstag- und Montagabend), haben alle aktiven Mitglieder und deren Ehegatten freien Eintritt. Den gleichen freien Eintritt haben nicht wieder verheiratete Ehegatten von verstorbenen Vereinsmitgliedern.
Ihr könnt euch jederzeit gerne bei einem Mitglied des Vorstandes oder auch des Festausschusses und der Fahnenträgergruppe melden. Wir nehmen dann gerne den Kontakt zu euch auf und schauen, ob ein Amt zu vergeben ist und woran ihr Interesse habt. Besonders passend für den Anfang sind Aufgaben im Festausschuss oder in der Fahnenträgergruppe.
Unser Verein hat eine sehr gut gepflegte und informative Homepage und zusätzlich noch eine Gruppe für Mitglieder auf Facebook und eine Seite, auf der ihr immer auf dem Laufenden bleibt. Natürlich könnt ihr euch auch einfach an ein Vorstandsmitglied oder an die Mitglieder vom Festausschuss oder der Fahnenträgergruppe wenden – alle helfen gern!
Der Schützenkönig muss nach dem Königschießen am Montag mit seiner Schützenkönigin und einem Thron, der mindestens 4 Personen groß sein muss, am Umzug und der nachfolgenden Proklamation im Zelt teilnehmen und am Abend auf dem Königsball ebenfalls mit diesem Thron teilnehmen und die auswärtigen Gäste empfangen.
Das gleiche gilt für das Winterfest im Januar des Folgejahres (bis zu diesem Zeitpunkt sollte auch die für die Königskette zu spendende Königsplakette zunächst am Königshut befestigt sein) und die Schützenfestveranstaltungen am Freitag und am Sonntag des Folgejahres. Am Montag des Folgejahres muss der alte König mit seiner Königin den neuen König beim Umzug begleiten und an der Proklamation seines Nachfolgers teilnehmen.
Der Schützenkönig muss im Königsjahr weiterhin an der Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag und an der Fronleichnamsprozession mit einer Abordnung (meist aus der Nachbarschaft), die vom Schützenverein bereitgestellte unbrauchbar gemachte Waffen trägt, teilnehmen.
Helene Fischer war im Jahre 2008 Stargast auf unserem Schützenfest. Andrea Berg war dies im Jahr 1999.